Gemeindevertretung Märkische Höhe
Die Gemeindevertretung Märkische Höhe hat auf ihrer Sitzung am 19. Januar 2021 mit Beschluss Nr. 75/2021 gemäß den Regelungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung – BbgKomNotV) in der jeweils gültigen Fassung beschlossen, dass und b) Beschlussfassungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden können. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung kann von diesen Formen im Einzelfall Gebrauch machen. |