Baugenehmigung
Kurzinformationen
Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn
- das geplante Vorhaben nicht in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (§ 55 BbgBO) aufgeführt ist oder
- es sich nicht um die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer oder mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans handelt oder
- das Vorhaben nicht in vollem Umfang den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht oder
- die Erschließung nicht gesichert ist.
Baugenehmigungspflichtig sind grundsätzlich die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch von baulichen Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die in der Brandenburgischen Bauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Brandenburgischen Bauordnung Anforderungen gestellt werden.
Im § 67 der Brandenburgischen Bauordnung sind die genehmigungsfreien Vorhaben aufgeführt. Die genehmigungsfreien Vorhaben entbinden jedoch nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, Satzungen oder Bebauungsplänen getroffenen Festsetzungen zu beachten und einzuhalten.
Bei Zweifel über die Genehmigungspflicht eines Vorhabens können Sie sich im Bauamt gerne informieren oder richten eine formlose schriftlichen Anfrage an uns. Ist nach der Brandenburgischen Bauordnung oder auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen in Verfahren, für die die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, ein Antrag erforderlich, so ist dieser mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung im Amt Neuhardenberg einzureichen. Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der Bauvorlagenverordnung des Landes Brandenburg (BauVorlV). Planen Sie eine Baumaßnahme oder benötigen Informationen zum Bauantragsverfahren, so erreichen Sie uns im Bürgerdienste.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung- BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung- BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Fristen
ca. 4 Monate
Ansprechpartner
Fachbereich II (Bürgerdienst)
Frau Cornelia Schulz
Zi.: 04 (033476) 595 24