Datenschutz
Nach § 8 Abs. 4 des Brandenburger Datenschutzgesetzes (BbgDSG) hat jeder Bürger das Recht die Angaben in den Verfahrensverzeichnissen (VerfVerz) für Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung unentgeldlich einsehen zu dürfen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Verfahren für die Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger des Amtes Neuhardenberg. Wir wollen dieser Pflicht nachkommen und bieten Ihnen hier die Möglichkeit der Einsichtnahme in die öffentlichen Teile der Verfahrensverzeichnisse, der bei uns eingesetzten Verfahren, an. Gleichzeitig liegen die Verfahrensverzeichnisse in den Büros der Mitarbeiter aus. Verfahren die nicht wählbar sind, befinden sich in Arbeit.
| Verfahren | Bezeichnung | Einsatzort |
| MESO | Software für Meldebehörden | Einwohnermeldeamt |
| OLMERA | OnlineMelderegisterAuskunft | Einwohnermeldeamt |
| IRIS | Empfang und Versand von Daten | Einwohnermeldeamt |
| ePA | elektronischer Personalausweis | Einwohnermeldeamt |
| GESO | Software für das Gewerbeamt | Gewerbeamt |
| AutiSta | Software für das Standesamt | Standesamt |
| Archikart | Software für Kartenmaterial | Liegenschaften |
| SDNet | Software fü den Sitzungsdienst | Sitzungsdienst |
| KAI32 | Software zur Kita-Verwaltung | Kita-Angelegenheiten |
| proDoppik | Software für das HKR-Wesen | Haushaltsüberwachung |
| ameFire | Software für die Feuerwehrverwaltung | Brandschutz |
Für Fragen stehen Ihnen die verantwortlichen Mitarbeiter, die behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Verantwortlicher jederzeit zur Verfügung.








