Heiraten
Das Standesamt Neuhardenberg bietet Ihnen einen besonderen Reiz bei der Auswahl an Trauzimmern für Ihre Traumhochzeit.
Wollen Sie sich Ihr Ja-Wort im Schloss Neuhardenberg oder im Parkhotel Schloss Wulkow oder im Schloss Gusow geben? Dann treffen Sie zeitig Ihre Terminabsprache mit der jeweiligen Geschäftsleitung und auch mit dem Standesamt. So können Sie sich Ihren Wunschtermin und Ihr Hochzeitsschloss bei Zeiten sichern. Eine Trauung im Freien ist für das Paar und deren Gästen etwas ganz Besonderes.
Aber es ist auch möglich, sich im Trauzimmer der Amtsverwaltung in würdiger Form das Ja-Wort zu geben.
Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf Sie. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, auch wie Ihre ganz individuellen Wünsche in die Gestaltung Ihrer Hochzeitszeremonie einfließen können. Musik spielt dabei eine wichtige Rolle, ob von CD oder auch Live.
Sollten Sie nach der standesamtlichen Trauung auch die kirchliche Eheschließung planen, ist das jeweils in der unmittelbaren Nähe der Schlösser möglich.



Rechtsgrundlagen im Personenstandswesen:
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) u.m.
Eheschließungen:
Grundsätzlich werden in Deutschland Ehen nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechtes vor einem dazu bestellten Standesbeamten geschlossen.
Zuständigkeit für die Anmeldung (Prüfung der Ehevoraussetzungen § 13 PStG):
- das Wohnort-Standesamt, wenigstens eines Beteiligten
- beide haben Wohnsitz im Ausland, dann beim Standesamt,
welches die standesamtliche Trauung vornimmt;
- Anmeldung persönlich oder mittels formloser Vollmacht durch nur
einen Beteiligten, in besonderen Fällen schriftlich durch die
Beteiligten
Unterlagen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, wenn in
Deutschland geboren
- Geburtsurkunde (im Ausland geboren)
- Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- gültiges Personaldokument
- bei geschiedenen Beteiligten: rechtskräftiges Scheidungsurteil und
Eheurkunde der letzten Ehe oder neue Eheurkunde mit
Scheidungsvermerk
- bei Auslandsbeteiligung: bitte gesondert nachfragen
- bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunde und
Vaterschaftsanerkennung
Kosten: (auszugsweise)
| Anmeldung der Eheschließung: | |
| Prüfung der Ehevoraussetzungen nach dt. Recht | 40,00 € |
| Beachtung ausländischen Rechts, je ausl. Recht zzgl. | 20,00 € |
| Vornahme der Eheschließung: | |
| in den Amtsräumen während der allgemeinen Öffnungszeiten | 30,00 € |
| in den Amtsräumen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 50,00 € |
| außerhalb der Amtsräume während der allgemeinen Öffnungszeiten | 60,00 € |
| außerhalb der Amtsräume außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten | 80,00 € |
| Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister | 10,00 € |
| Stammbuch der Familie - je nach Modell - zwischen | 8,00 und 30,00 € |
Für die Begründung einer Lebenspartnerschaft sind die gleichen Unterlagen notwendig, wie für eine Eheschließung.
Die Kosten gleichen den obigen auszugsweisen Angaben.
Sterbefall:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeit er verstorben ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur Anzeige sind verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft
gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat;
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem
Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Ist mit der Anzeige ein bei der Handwerkskammer oder Industrie-
und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen
beauftragt, so kann die Anzeige auch schriftlich erstattet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- wenn verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde und Sterbeurkunde
des Ehegatten
- Vollmacht für das Bestattungsunternehmen
Die Beurkundung ist kostenfrei. Ebenfalls werden kostenfreie Sterbeurkunden für die gesetzlichen Versicherungen abgegeben (Krankenkasse, Rente).
Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 €, jede weitere 5,00 €.
Haben Sie Fragen, wenden Sie bitte an Ihr zuständiges Standesamt.








